Unsere Leistungen erfolgen gemäß den nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Unternehmen und dem Vermieter über die Vermietung von Werbeflächen auf digitalen LED-Werbetafeln. Es findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
Gegenstand ist die zeitlich begrenzte Vermietung einer digitalen LED-Werbefläche am Haus Nr. …, Straße … in Ort … zur Platzierung von Werbeinhalten durch den Mieter. Der Vermieter stellt die technischen Voraussetzungen für die Schaltung der Werbung sicher und gewährleistet deren ordnungsgemäße Darstellung.
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Der Vertrag über die Vermietung einer digitalen LED-Werbefläche kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Mieter ist ausschließlich verantwortlich für die Inhalte der Werbung und gewährleistet deren Rechtsmäßigkeit. Unzulässige Inhalte — insbesondere solche, an denen Dritte Sonderrechte (z. B. Marken- oder Urheberrechte) besitzen oder deren Verwendung wettbewerbswidrig ist — sind untersagt.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen unbefugter Verwendung bzw. wegen wettbewerbs-, urheber- oder markenrechtlicher Verstöße frei und ersetzt den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere angemessene Kosten der Rechtsverfolgung.
Der Vermieter ist berechtigt, Werbemotive aus wichtigem Grund abzulehnen. Werbung religiöser, politischer oder gegen die guten Sitten verstoßender Art ist ausgeschlossen. Der Vermieter kann Werbung außerdem ablehnen, soweit diese technische Probleme verursacht.
Die Preise richten sich nach Laufzeit und Sendezeit gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann die Werbeschaltung pausiert oder entfernt werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Eine Stornierung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und schriftlich sowie fristgerecht gegenüber dem Vermieter erfolgt.
Stornogebühren:
Zusätzliche Leistungen (z. B. Gestaltung/Anpassung von Werbematerialien) werden unabhängig von einer Stornierung separat berechnet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
Der Mietbetrag (inkl. gesetzlicher MwSt.) ist im Voraus, spätestens zu Vertragsbeginn, fällig. Kommt der Mieter bei Teilzahlungen mehr als 30 Tage in Rückstand, wird die gesamte Restmiete für die verbleibende Vertragslaufzeit sofort fällig.
Gebühren für Nichteinlösung von Lastschriften, Mahn- oder wiederholte Einziehungskosten gehen zulasten des Mieters. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank berechnet.
Mitarbeiter/Handelsvertreter haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen können nur direkt geleistet werden.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen gegenüber dem Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für die Beschädigung der Werbemittel durch Dritte oder höhere Gewalt.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen — insbesondere für Zahlungen — ist Düren, sofern der Kunde Kaufmann ist. Gerichtsstand ist Düren, sofern der Kunde Kaufmann ist. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten können bis zu 3 % der vertraglich vereinbarten Gesamtwerbezeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Werbewiedergabe kommen.
Wenn die Anlage über einen längeren Zeitraum ausfällt, werden die Spots nachgeholt bzw. im Nachgang eingeblendet, sodass der Kunde nicht benachteiligt wird und die vertraglich vereinbarte Spot-Anzahl eingehalten wird.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und/oder Textmaterial, das im Zusammenhang mit seiner Werbung steht, durch den Vermieter auf dessen Webseiten und in sozialen Medien zu Werbezwecken veröffentlicht werden darf.
Der Kunde willigt ein, dass Spot-Screen seine angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Postanschrift) auch nach Beendigung des Vertrages nutzen darf, um über ähnliche Produkte und Dienstleistungen sowie Anschluss- oder Sonderangebote zu informieren. Der Kunde kann dieser Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen — per E-Mail an info@spot-screen.de oder postalisch.